
LED-SCHEINWERFER: BEI UPGRADE-LEUCHTEN VORSICHT – BETRIEBSERLAUBNIS KANN ERLÖSCHEN
Sparen ist gerade überall angesagt, warum nicht auch bei der Autobeleuchtung mittels LED-Lampen? Je geringer der Stromverbrauch im Auto, desto geringer der Kraftstoffverbrauch. Doch Vorsicht ist geboten denn beim nachrüsten der Scheinwerfer mit LED-Technik ist eine Bauartengenehmigung erforderlich.
Wer auf LED-Scheinwerfer umsteigen möchte, ist in einer Fachwerkstatt gut aufgehoben.
Bei vielen älteren Autos mit Halogen-Beleuchtung H4 und H7 ist ein Umbau auf LED-Technik möglich. LED-Upgrade-Kits machen das möglich, aber nur LED-Leuchten mit passender Bauartengenehmigung sind im öffentlichen Straßenverkehr zulässig, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!
Wer sein Fahrzeug auf LED-Leuchten umrüsten will, sollte erst prüfen ob diese für den Straßenverkehr zugelassen sind, denn jeder Scheinwerfer ist zusammen mit dem dazugehörigen Leuchtmittel typengenehmigt, entsprechend der ECE-Regelung.
Stand Okt. 2022 haben nur zwei Hersteller am Markt, für ihre LED-Leuchtmittel in Kombi mit bestimmten Scheinwerfertypen, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine allgemeine Bauartengenehmigung erhalten.
Im Internet gibt es jedoch eine Menge nicht geprüfte LED-Leuchten aus Fernost, bei denen die Hell-Dunkel-Grenze der Lichtverteilung nicht stimmt. Es können durch blenden des Gegenverkehrs gefährliche Verkehrssituationen entstehen, oder sogar schwere Unfälle verursacht werden. Sollte das der Fall sein kann die Versicherung die Schäden teilweise oder ganz ablehnen.
LED-Leuchten mit Zulassung bringen dagegen einen erheblich wahrnehmbaren Sicherheitsvorteil bei Nachtfahrten. Das Licht ist mehr als doppelt so hell wie bei normalen H4- und H7-Glühbirnen. Dadurch wird der Fahrbereich deutlich besser ausgeleuchtet, die Fahrbahn und die Seitenränder sowie Verkehrsschilder sind viel besser zu erkennen. Die LED-Lampen brauchen nur halb so viel Energie und halten viel länger.
Am einfachsten ist der Austausch der herkömmlichen Glühkörper durch passende LED-Lampen. Auch ein Austausch der kompletten Scheinwerfer ist möglich, wenn sonst kein Prüfzeugnis vorhanden ist. Dafür jedoch können die Kosten in den vierstelligen Bereich gehen.
Auch wenn der Umbau auf LED-Beleuchtung für geübte Schrauber durchaus machbar ist, wird ein Umbau in einer Fachwerkstatt, von Sachverständigen der DEKRA empfohlen.
Vor der Bestellung ist zu beachten ob es für das konkrete Fahrzeug einen Umrüstsatz gibt, der zur EG-Typengenehmigung des Fahrzeuges passt. Dazu muss oft ein Scheinwerfer ausgebaut werden um die darauf stehende Typengenehmigungszeichen mit den Angaben der Kompatibilitätslisten der Leuchten-Hersteller abzugleichen, damit die passenden Umrüstteile bestimmt werden können. Oft werden Adapterringe, Lastwiderstände für den CAN-Bus oder spezielle Deckel für die Scheinwerfer benötigt, weil die LED-Leuchtmittel größer sind als die herkömmlichen Halogenlampen. Daher sind Autofahrer in einem Kfz-Meisterbetrieb gut aufgehoben.
Die Hersteller empfehlen ohnehin, die Scheinwerfer nach dem Umbau von einer Fachwerkstatt einstellen und überprüfen zu lassen. Die Allgemeine Bauartengenehmigung (ABG) für die LED-Lampen muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.