2023 – WAS ÄNDERT SICH FÜR AUTOFAHRER

Das alte Jahr 2022 brachte viele Veränderungen. Im neuen Jahr 2023 stehen bereits Änderungen der Mobilität an, die umgesetzt werden wollen.
Der Gesetzgeber hat einige Anpassungen, Änderungen und neue Bestimmungen im Gepäck. Führerschein, Kfz-Versicherung, Verbandskasten, Stromer-Subventionen, um nur einige davon zu nennen.
Hier im Überblick:
Die Kauf-Prämie für E-Autos wurde deutlich reduziert. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) gibt es keine Förderung mehr.
Es gibt ab diesem Jahr neue Regeln und Vorschriften. Betroffen vor allem sind Käufer von E-Autos (BEV), die müssen tiefer in die Tasche greifen, denn ab Januar 2023 hat der Bund die staatlichen Zuschüsse stark reduziert.
Der Umweltbonus für E-Autos mit Batterie (BEV) sinkt auf 4.500 Euro Prämie vom Bund, plus die Herstellerprämie von 2.250 Euro, bei einem Preis bis 40.000 Euro. Bei einem Preis bis 65.000 Euro gibt es vom Bund noch 3.000 Euro plus die Hersteller-Prämie von 1.500 Euro. Die Fördermittel sind in 2023 allerdings auf 2,1 Milliarden Euro begrenzt. Werden die Fördermittel vor Jahresende bereits ausgeschöpft, geht der Rest leer aus. Ausschlaggebend ist immer noch der Tag der Erstzulassung. Für geschäftlich genutzte Fahrzeuge ist sowieso Ende August 2023 Schluss, denn ab September werden nur noch Privatpersonen bezuschusst.
Komplett aus der Förderung gefallen, seit Jahresbeginn, sind Plug.in-Hybride (PHEV). Wegen der geringen elektrischen Reichweite (ca. 70 Km) wurden sie bei Kritikern der Elektroprämie, als Mogelpackung stark kritisiert.
Neue Führerscheine im Scheckkartenformat müssen her. Die Jahrgänge 1959 – 1964 haben nur noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit ihren alten Führerschein einzutauschen, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Danach haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 ein Jahr lang Zeit das ebenfalls zu tun und ihren grauen bzw. roten Lappen gegen eine Plastikkarte umzutauschen.
Bei der Autoversicherung werden die Regional- und Typenklassen an die neuen Anforderungen angepasst. Rund 5,5 Millionen Autofahrer müssen mehr bezahlen, jedoch 10,1 Millionen Fahrzeughalter werden durch günstigere Einstufungen weniger bezahlen. Das gilt auch für nahezu 4 Millionen Kaskoversicherte. Für gut 6 Millionen steigt allerdings der Jahresbeitrag.
Bei 70% der Autofahrer ändern sich die Typenklassen nicht, während es für 8,1 Millionen Autofahrer teurer wird. Lediglich 4,1 Millionen Autofahrer profitieren von einer niedrigeren Typklasse und dürfen weniger bezahlen.
Covid-19 hat im Straßenverkehr deutliche Spuren hinterlassen, denn bereits seit Februar 2022 muss laut DIN-Norm den Verbandskästen zwei medizinische Gesichtsmasken beiliegen. Selbst ältere Verbandskästen können einfach nachgerüstet werden und verlieren nicht ihre Gültigkeit. diese Änderung wird vermutlich Anfang 2023 in die Straßen­verkehrs­zulassungs­verordnung aufgenommen werden. Ab dann kann bei Nichtbeachtung ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro fällig werden.