Stressfrei durch die HU: So bestehen Sie den TÜV ohne böse Überraschungen

Fahren oder stehen bleiben? Der TÜV-Prüfer klopft an den Kotflügel, wirft einen Blick unter die Motorhaube – und dann kommt das gefürchtete Kopfschütteln. Doch nicht jeder festgestellte Mangel bedeutet das Aus für die Prüfplakette. Zwischen einfachen Hinweisen und echten Sicherheitsmängeln besteht ein großer Unterschied. Was Autofahrer über die fünf Mängel-Kategorien wissen sollten – und wie sich kostspielige Nachprüfungen vermeiden lassen.

Tipp vorab: Eine Prüfung in der Werkstatt vor der HU schützt vor unerwarteten Problemen.

Plakette weg: Ein Mangel kann teuer werden. Und obwohl der nächste HU-Termin im Fahrzeugschein steht, kommt er für viele Autofahrer trotzdem überraschend. Dabei ist die Hauptuntersuchung Pflicht – sie entscheidet über die Fahrtüchtigkeit des Wagens.

Der TÜV Süd erklärt, was passiert, wenn ein Auto bei der HU durchfällt, welche Mängelklassen es gibt und was diese für Fahrzeughalter bedeuten.

Ein Prüfergebnis „ohne Mängel“ bedeutet: freie Fahrt für zwei weitere Jahre – samt neuer Plakette. Auch bei „geringen Mängeln“ (z. B. eine defekte Begrenzungsleuchte) wird die Plakette vergeben. Die Mängel müssen aber zeitnah, spätestens innerhalb eines Monats, behoben werden.

Wird ein „erheblicher Mangel“ festgestellt, gibt es keine Plakette. Alle Beanstandungen müssen umgehend repariert und das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen erneut vorgestellt werden, da die Sicherheit beeinträchtigt sein kann.

Die Einstufung „gefährlicher Mangel“ betrifft erhebliche Defekte, die eine direkte Gefährdung im Straßenverkehr darstellen. Auch hier ist eine Nachbesserung Pflicht, ebenso eine Nachuntersuchung.

Am schwerwiegendsten ist die Feststellung „verkehrsunsicher“: In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden, die alte Plakette wird entfernt, und die Zulassungsstelle wird informiert. Zusätzlich können Hinweise auf künftige Probleme – etwa durch Korrosion oder Verschleiß – im Prüfbericht vermerkt werden, die zwar keinen akuten Mangel darstellen, aber beachtet werden sollten.

Geprüft werden laut TÜV Süd in erster Linie Sicherheit, Umweltverhalten und die Einhaltung der technischen Vorschriften – nicht jedoch der optische Zustand oder Komfortfunktionen.

Eine gründliche Vorbereitung kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Fachwerkstätten prüfen vorab Beleuchtung, Scheinwerfer, Scheibenwischer und stellen sicher, dass die Reifen mindestens 1,6 mm Profil haben. Auch Kleinigkeiten wie Hupe, Warndreieck, Warnweste und ein gültiger Verbandkasten dürfen nicht fehlen.

Für die HU wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original benötigt. Bei einer Nachprüfung ist zusätzlich der alte Prüfbericht vorzulegen – sonst wird eine vollständige HU fällig.

Wurde die Abgasuntersuchung separat durchgeführt, muss der entsprechende Nachweis mitgebracht werden. Auch Sonderzubehör wie spezielle Felgen braucht eine gültige Betriebserlaubnis (ABE). Wer sein Fahrzeug regelmäßig in einer Fachwerkstatt überprüfen lässt und die wichtigsten Punkte im Vorfeld kontrollieren lässt, erhöht die Chancen auf eine HU ohne Beanstandungen deutlich.

Die Hauptuntersuchung kann auch bei einer Fachwerkstatt gemacht werden. Der Vorteil dabei ist, daß Mängel direkt vor Ort repariert werden können und somit eine kostenpflichtige Nachprüfung vermieden werden kann.